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10.02.2026
Mit Spenden Steuern sparen – und Gutes tun
Wer dem WBZ spendet, bewegt etwas: für Menschen mit Behinderung, für Projekte und vieles mehr. Ganz nebenbei lässt sich damit auch die eigene Steuerrechnung senken.
Bund und Kantone anerkennen Spenden an NPO mit Zewo-Gütesiegel:
- Spenden an eine Zewo-zertifizierte NPO sind bei der Bundessteuer immer abzugsfähig.
- Spenden an NPO mit Zewo-Gütesiegel können in allen Kantonen bei den Steuern in Abzug gebracht werden, denn alle NPO, die das Zewo-Gütesiegel tragen, sind steuerbefreit. Der maximale Betrag, den man bei der Steuerklärung als Spende abziehen darf, liegt in den meisten Kantonen bei 20 Prozent des Nettoeinkommens. Es gibt aber Ausnahmen. Jeder Kanton setzt eigene Grenzen: Ein aktueller Überblick zeigt, worauf Spender:innen achten sollten, damit ihre Unterstützung nicht nur Freude stiftet, sondern auch steuerlich wirkt.
Übrigens: Unsere Spender:innen erhalten jeweils im Januar ihren Spenden-Nachweis für die Steuererklärung.
Steuern Sie mit uns: Entspannt zurücklehnen, die Abteilung Treuhand kümmert sich um Ihre Steuererklärung. Präzise, zuverlässig und mit dem Blick fürs Wesentliche. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder t+41 61 755 71 84.

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