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06.07.2022

Lohngleichheitsanalyse: Im WBZ ist die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann sichergestellt

Gemäss dem revidierten Gleichstellungsgesetz müssen alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

Das WBZ hat diese Lohngleichheitsanalyse mit dem Referenzmonat März 2021 (Stand der bezahlten Löhne im März 2021) durchgeführt. Als unabhängige Prüfstelle wählte die LB Treuhand AG den Referenzmonat aus, nahm die Überprüfung vor und hielt in ihrem schriftlichen Bericht vom 17. Januar 2022 das Ergebnis fest.

Dieses lautete wie folgt:

«Bei unserer formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Lohngleichheitsanalyse der Stiftung WBZ, Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte, für den Referenzmonat März 2021 während der Berichtsperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2021 nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Art. 13d GlG und Art. 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.» LB Treuhand AG

Das Ergebnis ist erfreulich, aber nicht überraschend. Unser Lohnsystem orientiert sich am Grundsatz der Lohngleichheit. Heisst: Männer und Frauen erhalten im WBZ für gleiche oder gleichwertige Arbeit denselben Lohn. Für uns eine Selbstverständlichkeit, was nun wieder bestätigt wurde.

Männer und Frauen erhalten im WBZ für gleiche oder gleichwertige Arbeit denselben Lohn. (Bild: weka.ch)

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