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FAQ - Häufig gestellte Fragen rund um den «Neubau 2020»
Aus welchen Gründen ist es sinnvoll, das WBZ mit einer Spende zu unterstützen?
Ihre Spende sichert rund 140 Arbeits- und 70 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung. Mit dem differenzierten Angebot im Wohn- und Arbeitsbereich für Menschen mit einer primär körperlichen Behinderung ist das WBZ so gut wie einmalig in der Schweiz. Menschen mit Behinderung werden in ihren Fähigkeiten gefördert und erhalten Unterstützung für eine normalisierte Teilhabe am Leben. Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Ohne diese wäre vieles nicht möglich, denn die staatlichen Gelder finanzieren das Lebensnotwendige und nicht das Lebenswerte.
Wir sind ZEWO-zertifiziert, was uns Vertrauens- und Spendenwürdigkeit attestiert – ein gewissenhafter Umgang mit den Spenden ist gewährleistet. Zusätzlich sind wir ISO 9001:2015 und SODK OST + zertifiziert, was bedeutet, dass wir Wert auf unsere Qualitätsprozesse legen und somit das Optimum an Leistungen aus den Geldern für unsere Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitenden mit Behinderung herausholen.
Während einer Führung besteht die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und in Kontakt mit den Mitarbeitenden und Bewohnerinnen sowie Bewohnern zu treten. Da haben Sie die Möglichkeit, zu sehen, zu hören und zu überprüfen, wohin Ihre Spendengelder fliessen. Kontaktieren Sie uns!
Wie viele Jahre wohnen Menschen mit Behinderung durchschnittlich im WBZ?
Dies ist sehr unterschiedlich. Für einen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner ist das WBZ seit Jahrzehnten ihr Zuhause, andere verbringen nur wenige Jahre bei uns. Zusätzlich zu den Einzelzimmern bieten wir auch Entlastungsplätze für kürzere, temporäre Aufenthalte an.
Welche Behinderungen haben die Menschen, die im WBZ wohnen und arbeiten?
Wir richtet uns an Menschen mit einer primär körperlichen Behinderung hervorgerufen durch eine Krankheit, ein Geburtsgebrechen oder einen Unfall (Stand 2017: 47% Krankheit, 42% Geburtsgebrechen, 11% Unfall). Zu den Körperbehinderungen zählen zu einem grossen Anteil die Einschränkungen aufgrund von Hirnverletzungen oder Hirnerkrankungen sowie beispielsweise auch eine neurologische Erkrankung wie die Multiple Sklerose – eine medizinisch-pathologische Diagnose, nicht aber psychische Erkrankungen. Mit der körperlichen Einschränkung können jedoch kognitive Einschränkungen, psychische Schwierigkeiten und progressive Verläufe einhergehen.
Sind Institutionen für Menschen mit Behinderung heutzutage noch notwendig?
Ja, auf alle Fälle – längst nicht alle Menschen mit Behinderung können oder wollen in einer eigenen Wohnung leben und ihr privates Leben selbstständig steuern, auch wenn die Möglichkeiten der Unterstützung in Form von Assistenzen zunehmen. Unsere Wohnplätze sind gut belegt – ein klares Indiz für den grossen Bedarf. Gerade bei Personen mit grossen Einschränkungen und hohem Begleitungsbedarf steigt die Nachfrage. Diesen Menschen bieten wir ein Zuhause mit vielen Teilhabemöglichkeiten, Arbeitsplätzen und einem Zugang zum öffentlichen Leben.
Wieso unterstützt man Menschen mit Behinderung nicht im selbständigen Leben/Wohnen und bietet dort mehr Angebote an?
Längst nicht alle Menschen mit Behinderung können oder wollen in einer eigenen Wohnung leben und ihr privates Leben selbstständig steuern, obwohl die Möglichkeiten der Unterstützung in Form von Assistenzen zunehmen. Selbständiges Leben finden aber auch im WBZ bestmöglich statt; bereits heute und ganz besonders mit unserem Neubau. Mit dem Projekt schaffen wir eine offene, transparente Lebensumgebung in einem sozialen Umfeld, wo Menschen mit Behinderung die notwendigen Hilfestellungen und Unterstützung bekommen.
Wir bieten auch Aussenwohnungen und begleitetes externes Wohnen an. Im Neubau sind zudem barrierefreie Servicewohnungen als reguläre Mietwohnungen geplant. Sie ermöglichen ein selbständiges Wohnen, das bei Bedarf mit dem Zukauf von Leistungen des WBZ verbunden ist.
Braucht es heutzutage noch spezifische Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung? Sind nicht viele Betroffene im ersten Arbeitsmarkt integriert?
Ja, solche Angebote sind notwendig. Menschen mit Behinderung haben es sehr schwer, im ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen bzw. eine Chance zu erhalten, sich dort bewähren zu können. Das WBZ bietet eine breite Palette an arbeitsagogisch begleiteten und teilweise mit speziellen Hilfsmitteln ausgestatteten Arbeitsplätzen. Dies kann der erste Arbeitsmarkt oft nicht bieten. Zudem zahlen wir Leistungslöhne – diese wirken sich positiv auf das Selbstwertgefühl aus und sind in ihrer Art einmalig.
Braucht es das WBZ auch noch in zehn bis 20 Jahren?
Die Entwicklung geht dahin, dass v.a. Menschen mit starker Behinderung auf stationäre Wohnangebote mit individueller, umfassender Begleitung angewiesen sind. Für weniger schwer behinderte Menschen besteht die Möglichkeit, im WBZ zu arbeiten, aber völlig autonom ausserhalb zu wohnen. Es geht also weniger um die Frage, ob es das WBZ noch brauchen wird, sondern vielmehr, wie es uns brauchen wird. Auf die sich verändernde Nachfrage müssen wir uns laufend neu einstellen können.
Weshalb braucht es einen Neubau?
Der «Altbau 1975» wurde vor über 40 Jahren eröffnet, entspricht den heutigen Anforderungen an die Infrastruktur für Menschen mit Behinderung nicht mehr und schränkt uns auch in der Veränderung unserer Abläufe ein. Mit zunehmendem Alter des Gebäudes steigen die Energiekosten und die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt. Es ist der richtige Zeitpunkt, um zu bauen.
Ist eine Sanierung des jetzigen Gebäudes nicht möglich?
Theoretisch ja. Die Kosten wären im Verhältnis zum Nutzen allerdings so hoch, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen keine Option ist. Eine Sanierung würde sich zudem nicht bei laufendem Betrieb realisieren lassen, was für alle Betroffenen und Beteiligten zu einer sehr belastenden Zeit in Provisorien führen würde.
Wieso kann auf dem bestehenden Gelände nicht neu gebaut werden?
Auch dieses Szenario haben wir überprüft. Es wäre zum einen mit einer langen Übergangszeit in Provisorien verbunden – eine schwierige Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner wie auch für unser Personal und eine riesige betriebliche Herausforderung. Mit dem gewählten Neubauprojekt haben wir zudem die einmalige Chance, den Bau von 1997 oberirdisch mit dem Neubau verbinden und damit das WBZ-Areal zusammenführen zu können.
Wie gross wird der Neubau – 1:1 zum «Altbau 1975»?
Der Neubau ist grösser als das zu ersetzende Gebäude. Vom Keller bis zum Dachgeschoss umfasst er zehn Geschosse gegenüber 4 wie bisher. Der Flächenbedarf pro Bewohnerzimmer ist in den letzten 40 Jahren gestiegen; hinzu kommt der Platzbedarf für die Servicewohnungen (zwei Stockwerke) und eine KITA, die ein halbes Stockwerk belegen wird. Durch die hohe Bauweise und die vertikale Erschliessung mittels Liften werden die beschwerlichen Wege für Rollstuhlfahrer kürzer.
Wird es im Neubau Neuerungen beim Angebot geben?
Ja, das WBZ entwickelt sich stark in Richtung Teilhabe. Bereits heute haben wir die Gruppe Begleitung, Räume/ Aktivitäten, die sich gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohner um die Gestaltung ihrer Freizeit kümmert. Menschen mit Behinderung sollen in einer möglichst normalisierten Umgebung leben können. Darum möchten wir im Neubau weitere gemischte Wohnmöglichkeiten und flexible Angebote anbieten. Es gibt wie anhin klassische Heimplätze, hinzu kommen Servicewohnungen, die ein individuelleres Leben ermöglichen, und ein Intensiv-Setting, für schwer behinderte Menschen.
Wie gehen die Mitarbeitenden und vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Thema «Neubau 2020» um?
Die Mitarbeitenden mit Behinderung sind interessiert und freuen sich auf die Veränderungen. Bei Workshops brachten sie bereits frühzeitig ihre Ideen und Wünsche ein. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des «Altbaus 1975» wird der Umzug in den «Neubau 2020» eine positive Umstellung sein, alleine schon wegen der Grösse der Zimmer (39 m2 inkl. Nasszelle gegenüber bisher 27 m2) sowie der deutlich verbesserten sanitären Anlagen. Die Nutzeranforderungen werden mit dem Personal, den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeitenden mit Behinderung besprochen – wir informieren aktiv und transparent über das Projekt und seine Fortschritte. Da behindertengerechtes Bauen ein grosses Thema für uns ist, sind wir in einem laufenden Austausch mit der Fachstelle für hindernisfreies Bauen des Kantons Basel-Landschaft.
Wird die Zahl der Wohnplätze erweitert?
Jein, eine Aufstockung der Anzahl klassischen Wohnplätze ist nicht geplant. Jedoch wird es zusätzliche Servicewohnungen geben, mit denen wir unser Angebot gezielt und bedürfnisorientiert erweitern.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten, die ich dem WBZ zur Verfügung stelle?
Ihre Daten werden ausschliesslich für unsere eigenen Zwecke verwendet. Die Daten sind für Dritte (z.B. für Promotionszwecke) nicht erhältlich, weder durch Kauf noch durch Tausch.
Weshalb braucht es für den Neubau Spenden – ist es nicht Aufgabe des Staates, die Infrastruktur für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bereitzustellen?
Als gemeinnützig tätige Stiftung erfüllt das WBZ zwar einen wichtigen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit, kann jedoch nur einen Teil der Abschreibungen und Finanzkosten in den Betriebskosten anrechnen. Zudem streben wir wenn immer möglich eine hohe Eigenfinanzierung, in diesem speziellen Fall ohne Bausubventionen der öffentlichen Hand, an.
Was geschieht mit dem «Altbau 1975» und dem Grund und Boden, auf dem er steht?
Das WBZ hat den Boden nur im Baurecht. Zurzeit ist noch unklar, was mit dem «Altbau 1975» geschehen wird. Es stehen verschiedene Ideen im Raum – noch ist keine davon spruchreif.
Aus welchem Grund wird eine KITA in den Neubau integriert?
Der Hauptgrund ist die weitere Öffnung des WBZ gegenüber der Bevölkerung. Durch die Einbindung einer KITA erreichen wir eine Durchmischung im Haus und sind somit dem Ziel der Teilhabe wieder einen ganzen Schritt näher. Hinzu kommt, dass die KITA dem WBZ Zusatzeinnahmen bringt, die unter anderem auch der Finanzierung des Unterhalts dienen.
Wie viele öffentliche Gelder erhält das WBZ für den «Neubau 2020»?
Wir erhalten von der öffentlichen Hand keine direkten Baubeiträge. Über die Abschreibungen, die in den Leistungen verrechnet werden können, wird ein kleiner Teil der Baukosten indirekt durch den Staat anerkannt.
Fundraising Bau
Besteht die Möglichkeit, das WBZ zu besuchen und mit Verantwortlichen und/oder Bewohnerinnen und Bewohnern zu sprechen, bevor man spendet?
Sehr gerne empfangen wir Sie bei uns im WBZ und führen Sie durch den gesamten Betrieb (Arbeits- und Wohnbereich). Ein Besuch bei uns im WBZ gibt Ihnen die Chance, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und Sie kommen ins Gespräch mit Bewohnerinnen, Bewohner sowie Mitarbeitenden. Zögern Sie nicht – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wie hoch ist der Fundraising-Aufwand für das Bauprojekt?
Wir halten die Richtlinien der Stiftung ZEWO ein, die ein Gütesiegel an vertrauenswürdige Hilfswerke vergibt, die sich ihren Standards verpflichten. Zudem profitieren wir von der bereits bestehenden Fundraising-Struktur im WBZ und können so Kosten einsparen. Erst nach Abschluss des Projektes werden wir eine definitive Auswertung machen können.
Kann ich auch für einen bestimmten Teil bzw. ein Teilprojekt des «Neubaus 2020» spenden?
Ja, selbstverständlich. Hier geht es zu den !
Weshalb soll im Neubau grösserer Wohnraum pro Person entstehen, als dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist?
Die Behörden fordern eine Zimmergrösse von 27 Quadratmetern pro Bewohnerin und Bewohner, inklusive Nasszelle. In unserer Planung gehen wir von rund 39 Quadratmetern (34 Quadratmeter ohne Nasszelle) aus. Der «Neubau 2020» bleibt deutlich über den Durchschnittsverhältnissen und schafft so ein würdiges Umfeld. Dieses erlaubt es den Bewohnerinnen und Bewohnern, ihr Zimmer in eine Wohn- und Schlafzone zu unterteilen und sich einen individuellen Lebensraum einzurichten. Zudem wird es einige zusätzliche Räume geben, die frei genutzt werden können. Die Zusatzfläche wird durch den Staat nicht finanziert. Diese Kosten hat das WBZ über das Stiftungsvermögen selber zu tragen
bzw. über andere Quellen aufzubringen.
Ist die Zweckbestimmung meiner Spende sichergestellt?
Ja, wir führen für das Projekt einen separaten Fonds. Alle Spenden, die entweder über das Postkonto 41-111100-6 oder über das Postkonto 40-1222-0 mit dem Vermerk «Neubau 2020» eingehen, gelangen in diesen Fonds. Zudem sind wir ZEWO-zertifiziert – d.h. wir halten die Richtlinien betreffend Verwendung von Spenden gemäss Vorgabe ein.
Erhalte ich eine Spendenbestätigung bei einer Spende?
Für jede Spende ab CHF 50.-- erhalten Sie, nach Eingang der Zahlung, eine Spendenbestätigung in Form einer schriftlichen Verdankung. Falls Sie für Ihre Steuererklärung eine separate Bestätigung mit dem Jahrestotal Ihrer Spenden an uns benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Wunsch und Bestellung gerne zu. Kontaktieren Sie uns! Kontaktieren Sie uns!
Kann ich meine Spende ans WBZ von den Steuern abziehen?
Spenden ans WBZ können, je nach Kanton, bei Staats-, Kantons- oder Gemeindesteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei grösseren Spenden, eine Verteilung auf mehrere Jahre möglich ist. Hier eine Übersicht der angrenzenden Kantone:
- Kanton Basel-Landschaft: Unbeschränkte Abzugsfähigkeit – alle Beiträge sind abzugsfähig, keine Min-dest- und Maximalsummenbegrenzung (Art. 29 Abs.1 lit./StG BL).
- Kanton Basel-Stadt: Zuwendungen sind bis zu 20% des Einkommens bzw. Reingewinns abziehbar (Art. 33 lit.b StG BS), sofern die Zuwendung insgesamt mindestens 100 CHF betragen (Art. 70 lit.c StG BS).
- Kanton Aargau: Bis zu 20% des Reineinkommens, sofern die Zuwendung insgesamt mindestens 100 CHF betragen (Art. 40a StG AG).
- Kanton Solothurn: Bis zu 20% der um die Aufwendungen verminderten Einkünfte, sofern die Zuwendun-gen insgesamt mindestens 100 CHF betragen (Art. 41 Abs. 1 lit l. StG SO). Bei juristischen Personen bis zu 20% des Reingewinns (Art. 92 Abs. 1 lit.d StG SO).
Wofür genau wird meine Spende verwendet?
Wenn Sie eine allgemeine Spende für den «Neubau 2020» überweisen (ab 29.10.2020), dann fliesst das Geld in die Teilprojekte für mehr Lebensqualität für unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Wir sind flexibel und nehmen auch Ihre Ideen für mögliche Teilprojekte gerne auf. Kontaktieren Sie uns! Falls Sie das WBZ ganz grundsätzlich mit einer Spende unterstützen wollen, ist das ebenfalls herzlich willkommen. In diesem Fall überweisen Sie den gewünschten Betrag einfach auf das allgemeine Spendenkonto 40-1222-0 oder über das Online-Spendenformular auf unserer Website.
Gibt es weitere Unterstützungsformen?
Es gibt zahlreiche Formen das WBZ zu unterstützen. Diese reichen von normalen Spenden über Ereignis-spenden (z.B. Todesfall, Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum, Weihnachten und Konzert) bis hin zu Erbschaften/Legaten, Projektspenden, Freiwilligenarbeit und Partnerschaften. Auf unserer Website unter «Unterstützung» können Sie sich über die einzelnen Möglichkeiten ausführlich informieren. Haben Sie sich für eine Spende an uns entschieden, können Sie diese entweder ganz traditionell auf das allgemeine Spendenkonto 40-1222-0 oder etwas moderner über das Online-Spendenformular (Twint, Kreditkarte, Postfinance, Einzahlungsschein, SMS oder Paypal) überweisen. Für regelmässig wiederkehrende Spenden können Sie ebenfalls über das Formular ein Lastschriftverfahren oder einen Debit Direct in Auftrag geben. Alles ganz einfach und schnell.
Wer ist für den Neubau und die Verwendung der Gelder verantwortlich, wer kontrolliert die Verwendung der Mittel?
Auftraggeberin und Bauherrin ist die Stiftung WBZ. Diese ist für die korrekte Verwendung der Mittel verantwortlich. Kontrolliert wird dies im Rahmen der ordentlichen Revision, die jährlich stattfindet. Dabei wird auch überprüft, ob die FER21- und ZEWO-Vorgaben eingehalten werden.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Projekt und zu meiner zweckgebundenen Spende wenden?
Stephan Zahn, Direktor, und Olivia Altenhoff, Projektleiterin Fundraising Bau, geben Ihnen gerne Auskunft.
KONTAKT
Stephan Zahn
Direktor
t +41 61 755 71 05
f +41 61 755 71 00
E-Mail
Olivia Altenhoff
Projektleiterin Fundraising Bau
t +41 61 755 71 30
f +41 61 755 71 00
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